Das Landessozialgericht in NRW hat einer rumänischen Familie, die seit mehreren Jahren arbeitslos in Deutschland lebt, in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil Anspruch auf Hartz IV Leistungen zugestanden (AZ: L 19 AS 129/13). Bestätigt das Bundessozialgericht in Kassel dieses Urteil, könnten demnächst bundesweit ca. 130.000 Personen diese Leistungen beantragen.

Maria Fischer, Sprecherin des AfD-Kreisverbandes Dortmund, sieht darin ein falsches und gefährliches Signal:
„Die Stadt ist mit aktuell 4.000 gemeldeten Rumänen und Bulgaren neben Duisburg, Hamburg, Frankfurt und München bereits erheblich betroffen von der Armutszuwanderung. Die Zuwanderer kosten nach Aussagen der Sozialdezernentin die Stadt und somit die Bürger rund eine Million Euro pro Monat. Folgen der ungesteuerten Zuwanderung sind die Verelendung ganzer Quartiere, steigende Kriminalität und erhebliche Spannungen unter der Bevölkerung in Dortmund.“

Ab 2014 wird die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gelten. Damit sind weitere Wanderungsbewegungen aus diesen Ländern nach Deutschland zu erwarten, die finanziell und gesellschaftlich dramatische Folgen haben können. Deshalb hofft der Kreisvorstand der AfD in Dortmund, dass das Bundessozialgericht anders entscheiden wird als das Landessozialgericht und fordert:

  • eine Präzisierung bzw. Ergänzung des Sozialgesetzbuchs (SGB II) in den einschlägigen Paragraphen und
  • eine Änderung des Einwanderungsrechts, das eine Zuwanderung reiner Armutsflüchtlinge in das deutsche Sozialsystem verhindert und den Zuzug qualifizierter und integrationswilliger Zuwanderer nach kanadischem Vorbild zulässt.