Wie ein „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ mutiert – Ein Verstoß gegen Art. 5 des Grundgesetzes
Im Jahre 2011 hatte der Dortmunder Rat über einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zu befinnden. Dieser wurde nunmehr in "geheimen Runden" geändert. Die AfD-Fraktion wurde offenbar bewusst bei den Beratungen nicht einbezogen. Erst nachdem auf anderen Wegen Kenntnis erhielten, sandte man uns nach mehrmaligem Drängen den Entwurf zu. Dieser enthielt unhaltbare Formulierungen und Gleichstellung von Extremismus [...]



