Über 100 km/h schnell überfuhr am 29.6. auf der Evinger Straße ein 19-jähriger mit türkischer und deutscher Staatsangehörigkeit einen 11-jährigen rumänischen Jungen, der an seinen schweren Kopfverletzungen starb, seine Schwester wurde schwer verletzt. Der Todesfahrer, der auch noch eine Ampel bei Rot überfahren hatte, setzte sich daraufhin in die Türkei ab. Keine „Flucht“, wie sein Anwalt meinte, sondern ein „Urlaub“. Was für ein Hohn nicht nur gegenüber den Angehörigen des Opfers!

Ein Aspekt in diesem Fall ist die Rolle der Justiz. Sie widerspricht krass dem Rechtsempfinden unserer Bürger, und entsprechend groß ist die Wut. Anstatt den volljährigen Todesfahrer sofort in Untersuchungshaft zu nehmen, lehnte das Gericht dreimal einen Haftbefehl ab und machte es so möglich, dass der sich unbehelligt in die Türkei absetzen konnte – wohl wissend, dass die Türkei nicht nach Deutschland abschiebt. Erst nach der Landung in der Türkei kam ein Haftbefehl. Diese Schlabber-Strafjustiz ist unerträglich: Das Opfer ist tot und dem Täter tut man erst man gar nichts. Der Todesfahrer will jetzt offenbar seinen „Urlaub“ bis zum 7. August in seiner türkischen Heimat verleben. Ob dem Todesfahrer nach einer möglichen Wiedereinreise allerdings viel passieren wird, ist mehr als fraglich. Wahrscheinlich ist eher, dass der volljährige Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Täter-Schutz wieder einmal wie so häufig in Deutschland vor Opferschutz. Inzwischen meldete sich auch Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange zu Wort. Der Mann der Exekutive verteidigte die Judikative mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Richter und beschwor die Gewaltenteilung. Nichts davon war allerdings in Frage gestellt worden. Hintergrund für dieses kuriose Statement war aber offenbar die Wut der Bürger, die auch weiterhin auf vielen Ebenen zum Ausdruck kommt.

Ein weiterer Aspekt dieses Falles ist natürlich die Problematik einer doppelten Staatsbürgerschaft. Sie ermöglicht, dass ein Doppelpass-Inhaber je nach Belieben mit dem türkischen oder auch dem deutschen Pass agieren kann. Doppelt Spaß mit Doppel-Pass. Für die Türkei ist der Mann eben ein Türke, für den deutschen Staat ein Deutscher. Ein solches Konstrukt ist einfach abseitig und hat mit vernünftiger Ordnungspolitik nichts zu tun. Kein Bürger kann letztlich loyal gegenüber zwei Staaten sein. Nicht umsonst ist es in Deutschland – noch – verboten, gleichzeitig mit zwei Partnern verheiratet zu sein. Aber auch hier ist die Ordnungspolitik in Auflösung, da der Staat bereits Ehen muslimischer Männer mit mehreren Frauen toleriert. Natürlich ist die Forderung zu erheben, dass ein Migrant, der Deutscher sein will, seine alte Staatangehörigkeit aufzugeben hat oder er bleibt eben Ausländer in Deutschland. Zwei Staatsangehörigkeiten aber sind ein Unding. Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist hier vom Grundsatz her endlich zu ändern.

Heiner Garbe, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund