Der aktuelle Verfassungsschutzbericht definiert einen neuen Phänomenbereich von verfassungsschutzrechtlichem Interesse: Die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Was dies bedeuten soll, scheinen auch die Schlapphüte des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht eindeutig zu wissen. Und so flüchtet man im Rahmen des Berichts in wachsweiche und stets holprige Definitionsversuche.

„Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtung erheblich zu beinträchtigen.“, heißt es im Bericht.

Der „verfassungsfeindliche Delegitimierer“ übt sich in dem Verächtlichmachen „von demokratisch legitimierten Repräsentanten und Repräsentantinnen des Staates sowie Institutionen des Staates und ihre Entscheidungen“.

Na, klar! Wer die Rolle des Robert-Koch-Instituts während der Corona-Pandemie in Frage stellt, Kritik an den unwissenschaftlichen düsteren Prophezeiungen des Gesundheitsministers Lauterbach übt oder möglicherweise das Krisenmanagement des Establishment während der Flutkatastrophe beklagt, muss, wie soll es anders sein, ein Staatsfeind sein.

Regierungskritik wird nun zum verfassungsfeindlichen Phänomenbereich und die Opposition im Lande war schon seit geraumer Zeit – spätestens aber seit dem Urteil des VG Köln aus dem März 2022 – verdächtig.

Staatszersetzend sind auch die Kommunikationskanäle der Regierungskritiker – bedienen sie sich doch Mitteln, wie Telegram, die „vor allem zur ungefilterten Verbreitung ideologischer Inhalte“ dient.

Inhalte, die nicht zuvor, wohlig durch die GEZ-Maschinerie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufbereitet wurden, können nur gefährlich sein – zumindest für die Herrschenden.

So erklärte Frau Dr. Badenberg, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass es mitunter ausreiche, wenn das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt würde. Diese Form des verfassungsfeindlichen Treibens habe sich bereits 2015 in der Flüchtlingskrise gezeigt. Doch verwundert dies, da die Proteste von AfD bis PEGIDA, ja gerade in dieser Phase nicht das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellten, sondern die Durchsetzung des Grenzschutzes sowie des Asylrechts gerade einforderten. Auch der Ruf nach Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols ist ebenso verdächtig und ruft das Bundesamt auf den Plan.

Verwirrend, denken Sie? Mag sein. Doch auch im Kontext der Flutkatastrophe traten extremistische Akteure auf den Plan, die den geplagten Ahrtalbewohnern halfen und es wagten, die ausgebliebenen Warnungen des staatlichen Rundfunks oder das Verweilen der verantwortlichen Minister in ihren jeweiligen Refugien (CDU auf Mallorca, Grüne in Südfrankreich) zu kritisieren.

Staats- und Verfassungsfeinde wohin man schaut. Oder doch nur der Versuch des Establishments all jene politischen Kräfte zu diskreditieren, die es noch wagen, den Widerspruch gegen Souveränitätsverzicht und Bevormundung zu üben?

Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere freiheitliche Verfassungsordnung. Da sind sich Innenministerin Faeser und ihre Verfassungsschützer einig. Auch die deutlich höhere Gewaltaffinität linksextremer Kreise oder das Gefährdungspotential islamischer Extremisten können die Berliner Innenpolitik nicht überzeugen.

Es geht dem Verfassungsschutz nämlich nicht um unsere Sicherheit, sondern lediglich um die Sicherheit der Herrschenden.