Zukünftig sollen Kunden im Einzelhandel zur Vorlage ihres Impf- oder Genesenennachweises verpflichtet werden – so haben es die scheidende Kanzlerin, ihr Nachfolger Scholz und die Länderchefs im Rahmen der staatsrechtlich nicht legitimierten „Bund-Länder-Konferenz“ beschlossen.

 

Die deutschen Einzelhändler fürchten durch die Einführung der 2G-Regelung im Einzelhandel Umsatzeinbußen von bis zu 5,3 Milliarden Euro.

 

Der Handelsverband (HDE e.V.), die Lobbyvertretung des deutschen Einzelhandels, hat daher die namhafte Kanzlei Noerr mit der rechtlichen Prüfung dieser Verschärfung der „Corona-Schutzmaßnahmen“ beauftragt.

 

Die Kanzlei beurteilt die Maßnahme als verfassungswidrig. Nach ihrer Ansicht stellt die 2G-Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 GG und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus Art. 14 GG dar. Jenes Grundrecht schützt auch den „Kundenstamm“.

Zudem würden Einzelhändler, die nicht der Versorgung des täglichen Bedarfs dienen würden, gegenüber Lebensmittelhändlern willkürlich benachteiligt. Hierin sehen die Gutachter einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG.

Die Anwälte führen ebenso aus, dass es keine Belege für ein verstärktes Infektionsgeschehen in Geschäften gäbe und die Einzelhändler somit als gefahrenrechtliche „Nichtstörer“ in Anspruch genommen würden.

 

Leider zieht der HDE e.V. jedoch die falschen Schlüsse aus diesen verfassungswidrigen Eingriffen in den unternehmerischen Schutzbereich seiner Mitgliedsunternehmen: Die Einzelhandelslobbyisten fordern eine allgemeine Impfpflicht.

 

Mit dieser Forderung verpasst der Handelsverband die Chance, sich solidarisch mit allen Leidtragenden der verfehlten Corona-Politik der etablierten Parteien zu zeigen und stärkt letztlich jene Kräfte in der Politik, die nach einer gescheiterten Impfkampagne, nunmehr zum verfassungswidrigen Mittel des Impfzwangs greifen.

Nur ein gemeinsamer Protest aus Bürgern und Unternehmern gegen die anhaltenden Corona-Freiheitsbeschränkungen kann erfolgreich sein – die Verbandspräsidenten und Hauptgeschäftsführer des HDE e.V. scheinen zu nah am Berliner Politikbetrieb zu sein.

 

Die AfD wird weiterhin all jenen eine Stimme verleihen, die sich für ein Umdenken in der Corona-Politik stark machen: Freiheit und Eigenverantwortung können die Pandemie bekämpfen, nicht aber Zwang und Bevormundung.

 

Ihr

 

Matthias Helferich

(Mitglied des Deutschen Bundestages)

 

Das Gutachten zur 2G-Regelung im Einzelhandel finden Sie hier:

 

https://einzelhandel.de/Gutachten2G