Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stellt fest:
Die Pressekonferenz des Verfassungsschutzes über die Mitteilung des „Prüffalls AfD“ war rechtswidrig!
In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 12.02.2019 (Link) wird zutreffend festgestellt, dass die Pressekonferenz vom 15.01.2019 durch den neuen Präsidenten Haldenwang ohne gesetzliche Grundlage erfolgte. Auch andere Rechte (Grundrechte) könnten nicht als Rechtfertigung im Sinne einer Gesetzesgrundlage herangezogen werden.
Der Wissenschaftliche Dienst führt weiter aus, die Einstufung als „Prüffall“ sei intern möglich, als Teil der Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht zulässig. Die Mitteilung in einer Pressekonferenz greife in die Betätigungsfreiheit und Chancengleichheit der AfD gegenüber anderen Parteien ein. Die Veröffentlichung sei daher unverhältnismäßig.
Diese rechtliche Beurteilung zeigt, dass die AfD in ihrer Einschätzung der Rechtswidrigkeit und dem eingeleiteten Klageverfahren absolut richtig liegt. Den Altparteien gelang dieser politische Coup der Diskriminierung der AfD nur, indem sie für die Ablösung des bisherigen Verfassungsschutzpräsidenten Dr. Maaßen sorgten, der sich an Recht und Gesetz gebunden fühlte.
Dessen Nachfolger Haldenwang macht sich zum Büttel der Politik und ist bereits nach seiner ersten Pressekonferenz als Präsident des Bundesverfassungsschutzes nicht mehr haltbar. Wer sehenden Auges Recht und Gesetz politischen Interessen unterstellt, ist kein Verfassungsschützer, sondern politische Marionette.