Eine kleine Anfrage des Gelsenkirchener AfD-Bundestagsabgeordneten Jörg Schneider ergab Anfang August, dass nur ein kleiner Anteil der Geduldeten in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragt. 90 % der rund 166.000 Geduldeten hatten im vergangenen Jahr keine Arbeitserlaubnis beantragt.

Als Duldung wird nach dem deutschen Ausländerrecht die Bescheinigung über eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ ausreisepflichtiger Ausländer bezeichnet. Durch eine Duldung erhält der Ausländer zwar keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, er darf aber nicht mit Zwangsmitteln abgeschoben werden. In Dortmund leben derzeit 1680 Ausländer, deren Abschiebung eigentlich vollzogen werden müsste, die aber von der Stadtverwaltung „geduldet“ werden.

Ausländer, die seit drei Monaten eine Duldung besitzen, können grundsätzlich eine Beschäftigung aufnehmen. Dabei ist die Arbeitsaufnahme von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit abhängig. Die Anfrage des AfD-Sozialpolitikers ergab folgende Antwort des Bundesarbeitsministeriums:

Im Agenturbezirk Dortmund hatte das Jobcenter im vergangenen Jahr 61 Geduldeten die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme erteilt. 13 Anträge wurden durch die Arbeitsverwaltung abgelehnt. Ganze 1-2 Geduldete wurden 2017 in Dortmund aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt integriert.

„Faulheit darf nicht noch durch einen Duldungsstatus honoriert werden“, kritisiert der sachkundige Bürger im Sozialausschuss, Matthias Helferich, die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Die Mär von den fleißigen Facharbeitern“ hätte sich als „Lüge zulasten der Steuerzahler entlarvt“, so Helferich weiter.

Mehr zur Anfrage von Jörg Schneider finden Sie hier:

https://web.facebook.com/JoergSchneiderMdB/posts/2073381976066036?_rdc=1&_rdr