Von Dr. Nicolaus Fest

Vor einigen Wochen nannte mich ZEIT.online „radikal“, aber nicht im Sinne von radikal-demokratisch, sondern denunziatorisch, also im Verständnis von gefährlich, extremistisch, abseitig. Ich schrieb daraufhin dem Chef von ZEIT.online, Jochen Wegner, und bat um Gelegenheit, meine Position zum Islam zu erläutern. Dem stimmte Herr Wegner freudig zu, in der Länge sei ich „völlig frei“. So schickte ich einige Tage später den nun hier folgenden Text. Nach einer Woche des Schweigens fragte ich nach, ob das die Hamburger Art des Umgangs sei, worauf Herr Wegener mich beschied, seine Redaktion säße in Berlin, nicht in Hamburg – was aus seiner Sicht wohl jeden Mangel an Höflichkeit erklärt. Wieder gingen einige Tage ins Land, dann zog Herr Wegner sein Wort zurück. Der Essay „verstoße gegen fundamentale Werte, für die wir stehen“, auch „bewege er sich am Rande des Strafrechts“. Was er damit meinte, wo meine Argumentation und die von Carlo Schmid fehlgehe und welche Folgerungen seiner Ansicht nach aus der Kairoer Erklärung der Muslime zu ziehen seien, sagte er allerdings nicht. Stattdessen fragte er an, ob wir uns nicht gelegentlich zu einem Kaffee treffen könnten. Das scheint aus Sicht der ZEIT auch mit Autoren möglich, die sich „am Rande des Strafrechts bewegen“.

In der Diktion des früheren ZEIT-Herausgebers Helmut Schmidt ist dieser Vorwurf dummes Zeug. Sicher ist hingegen: Die Vielfalt der Meinungen gehört längst nicht mehr zu den „fundamentalen Werten der ZEIT“, und wohl auch nicht das Vertrauen in ihre Leser. Denn letztlich hält sie diesen die Debatte vor, warum das Grundgesetz eine totalitäre Ideologie schützen sollte, die alle fundamentalen Werte eben dieses Grundgesetzes ablehnt. Und warum man von Muslimen nicht verlangen können soll, was sonst von jedem verlangt wird, der hier leben möchte: Das Grundgesetz als obersten Ordnungsrahmen anzuerkennen.

Da haben es die Leser dieses Blogs besser. Aber das haben sie, wenn sie dafür auf die ZEIT verzichten, ohnehin. Hier nun meine nicht-gedruckte Stellungnahme:

Mut zur Intoleranz: Islam und Grundgesetz

Artikel 4 Grundgesetz (GG) schützt Religionen wie Weltanschauungen. Christentum oder Islam fallen ebenso in den Schutzbereich wie atheistische Konzepte, z.B. Anthroposophie, Freimaurerei oder politische Ideologien der diesseitigen Erlösung.

Ob und wie weit dieser Schutz reicht, ist umstritten. Jenseits der widersprüchlichen Linie des Bundesverfassungsgerichts besteht jedoch Einigkeit, dass die Glaubensfreiheit dort ihre Grenzen findet, wo und soweit sie die Grundrechte Dritter oder die freiheitlich-demokratische Ordnung fundamental eingeschränkt oder aufhebt. Ausdrücklich betonte der Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, „es gehöre nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft“. Die Freiheit von Religion und Weltanschauung gilt somit keineswegs schrankenlos. Auch Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG) und die ‚Ewigkeitsgarantie’ des Artikels 79 GG machen deutlich, dass die Grundrechte nicht zu dem Zweck gewährt werden, die Grundordnung zu attackieren und abzuschaffen. Totalitäre, zentralen Verfassungswerten feindliche Weltanschauungen wie Nationalsozialismus oder Stalinismus können sich daher nicht auf den Schutz des Artikels 4 GG berufen.

Aber gilt dies auch für den Islam? Fällt auch er in die Kategorie einer totalitären, verfassungsfeindlichen Ideologie? Das behaupten zumindest Experten wie Bassam Tibi, Bernard Lewis, Tilman Nagel und viele andere, die den Islam auch politologisch betrachten. Gehört werden sie allerdings kaum, vor allem nicht von den Parteien im Bundestag. Wer ein Beispiel für die von Bundespräsident Steinmeier monierte Faktenfeindlichkeit in der öffentlichen Debatte sucht, findet hier ein gutes Beispiel.

Doch wird die Unvereinbarkeit des Islam mit Kernwerten unserer Verfassung von Muslimen selbst betont, beispielsweise in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte, unterzeichnet von fast allen islamischen Staaten. Ihr zufolge sind die Menschenrechte unverbindlich, soweit sie der Scharia widersprechen, also dem islamischen Recht. Die Unterordnung der Frau unter den Mann ist damit ebenso festgeschrieben wie die Verneinung der Glaubensfreiheit. Auch die für die Bundesrepublik „schlechthin konstituierende“ Meinungsfreiheit steht in islamischen Ländern unter dem Vorbehalt der Scharia. All dies ist unserem Grundgesetz diametral entgegengesetzt. Dass der Islam nicht zum bundesrepublikanischen Deutschland gehört und gehören kann, haben die höchsten muslimischen Instanzen mithin aus eigenem Antrieb festgestellt.

Auch der Blick auf islamische Länder bestätigt die Unvereinbarkeit des Islam mit unseren Werten. Zwar ist das verfassungsrechtliche Gerüst solcher Länder nicht notwendig identisch mit dem hier gelebten Islam; aber die Einhelligkeit, mit der diese Länder alle zentralen Werte unserer Verfassung verwerfen, lässt – gemäß den Vorgaben des Karlsruher NPD-Urteils – ebenso Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu wie die Verfassungspraxis stalinistischer Regime. In keinem Land mit islamischer Verfassung gibt es freie Wahlen, Mehrparteiensysteme, Meinungs- oder Pressefreiheit. In allen wird der Gleichheitsgrundsatz täglich millionenfach verletzt, weil Frauen als weitgehend rechtlose Wesen behandelt werden. In keinem wird Religionsfreiheit gewährt, eine säkulare Ordnung anerkannt, sind Staat und Religion getrennt. ‚Den Islam’ gibt es somit, auch wenn oft bestritten, in politischer Hinsicht durchaus: Seine anti-demokratische wie anti-pluralistische Ausrichtung gehört ganz offensichtlich zu seiner unveränderlichen Substanz. Sicher ist daher auch: Eine Partei, die den Islam zum Programm erhöbe, wäre verfassungswidrig.

Damit ist man im Grunde am Ende der Diskussion. Der Islam ist totalitär und zentralen Werten unserer Verfassung feindlich. Folglich muss man ihn verbieten. Das ist nicht radikal, sondern logisch, das schlichte Prinzip von wenn – dann. Wenn totalitär, wenn mit dem Grundgesetz unvereinbar, dann Verbot. Intellektuell ist das zwingend.

Was spricht gegen ein solches Verbot? Verteidiger des Islam verweisen zunächst auf die „friedlichen, gut integrierten“ Muslime, die hier leben. Das macht selbst das AfD-Programm: „Viele Muslime“, so heißt es dort, „leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft.“

Doch ist der Einwand der ‚gut integrierten Muslime’ bestenfalls fragwürdig. Wenn der Islam eine totalitäre, verfassungsfeindliche Ideologie ist, dann sind seine Anhänger Parteigänger einer totalitären, verfassungsfeindlichen Ideologie. Und dann sind Rechtstreue oder Integration offensichtlich nur vorgeschoben.

Deutlich zeigt sich die Absurdität der Gut-integriert-Formel, sobald man sie auf andere totalitäre Bewegungen anwendet, beispielsweise den Faschismus. „Viele Faschisten“, so hieße es dann, „leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft.“ Faschisten als geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft? Das will man nicht wirklich wünschen! Wer totalitären Ideologien anhängt, ist ein erklärter Feind unserer Grundordnung, den man bekämpfen muss! Das sollte man aussprechen, nicht sentimental verschleiern.

Verschleiernd ist auch die zweite Schutzbehauptung zugunsten der Muslime: Dass, so beispielsweise Alt-Bundespräsident Gauck, zwar nicht der Islam zu Deutschland gehöre, unzweifelhaft aber seine Anhänger. Wie diese Trennung zwischen Religion und Anhängern funktionieren soll, bleibt unklar. Denn der Glaube schwebt nicht über dem Land wie die Nebel von Avalon, während die Gläubigen davon unberührt auf Erden wandeln. Religionen leben nur in ihren Anhängern. Deshalb gibt es auch keine olympischen Götter mehr in Griechenland und keinen Sonnengott in Ägypten, selbst wenn in dem einen Land noch ein Zeustempel und im anderen noch die Sphinx steht. Wenn niemand mehr an ihre Götter glaubt, ist eine Religion tot. Und das heißt: Es gibt keine Trennung zwischen Religion und Gläubigen. Und es gibt auch keine Trennung zwischen Islam und Muslimen. Würde Herr Gauck sich den Regeln der Logik beugen, müsste er sagen: Wenn der Islam nicht zu Deutschland gehört (weil er als totalitäre Ideologie nicht dazugehören soll), dann gehören auch die, die an ihn glauben, nicht zu Deutschland. Auch das ist nicht radikal, sondern zwingend.

Drittens: Die verfassungsrechtlichen Probleme des Islam lägen allein in der Scharia. Auch das wird behauptet, um den Islam vom Verdikt der Verfassungswidrigkeit auszunehmen. Entferne man die Scharia aus der islamischen Glaubenswirklichkeit, wären Islam und Grundgesetz vereinbar.

Mag sein. Doch ist die Scharia kein vom Koran getrenntes, eigenständig neben ihm existierendes Werk. Zwar ist unter Muslimen umstritten, welche Quellen der Überlieferung zur Scharia gehören, aber unzweifelhaft basiert sie wesentlich auf den Rechtssuren des Koran. Wer also meint, man müsse lediglich die Scharia aus dem muslimischen Glauben herauslösen, erklärt zentrale Teile des Koran für unverbindlich. Aus Sicht der Gläubigen ist das pure Häresie. Der Koran ist in ihrem Verständnis das unmittelbare Wort Gottes, nicht interpretier- oder veränderbar. Nach Belieben ein paar Suren herauszustreichen, die mit unserer Verfassung kollidieren, ist Ketzerei und für Gläubige keine Option. Auch das Hantieren mit gänzlich irrealen Redigaten des Koran wirkt wie eine Unterart der von Herrn Steinmeier gerügten Faktenfeindlichkeit.

Die liegt auch dem Argument zugrunde, wonach allein der Islamismus das Problem sei, nicht aber der Islam als solcher. Nach den Ausführungen zum Koran und dessen immanent totalitären Charakter sollte klar sein: Es gibt keine denkbare Trennung zwischen Islam und Islamismus. Der bereits erwähnte Islamforscher Tilman Nagel hat diese Erkenntnis schon vor vielen Jahren klar ausgesprochen. Daher nur ein Beispiel: Als Strafe für außerehelichen Geschlechtsverkehr bestimmt die 4. Sure, die Frau ins Haus zu sperren und verhungern zu lassen, sofern nicht Allah einen anderen Weg finde. In der islamischen Wirklichkeit ist dieser ‚andere Weg’ die Steinigung. Das Verhungern-Lassen dauert einfach zu lange. In jedem Fall steht auf außerehelichen Geschlechtsverkehr für Frauen zwingend die Todesstrafe, und zwar laut Koran. Die Tötung ist also keine radikale, salafistische oder an den Haaren herbeigezogene Interpretation des Koran, sondern dessen wörtliche Anwendung. Wer Frauen für ihre Liebe tötet oder Dieben die Hände abhackt (Sure 5, 38), ist kein Islamist – sondern ein Muslim, der den Worten des Koran folgt. Wo also liegt die Grenze zwischen Islam und Islamismus?

In ähnliche Richtung geht die Behauptung, die Probleme lägen allein im ‚politischem Islam’. Was aber ist ‚politischer’, was ‚unpolitischer’ Islam? Vollverschleierung oder Koranverteilung scheinen eher nicht-politisch, während Minarette als Symbole und Moscheen als Orte gesellschaftlicher Einflußnahme durchaus politischen Charakter haben. Doch die öffentliche Diskussion läuft genau umgekehrt: Burka und Koranverteilung sollen verboten werden, Moscheen und Minarette gerade nicht. Nicht einmal diejenigen, die zwischen politischem und sonstigem Islam unterscheiden wollen, können sagen, wo die Grenzen liegen.

Zudem sind totalitäre Ideologien immer politisch, und zwar in ihrer Gesamtheit. Das betont ausdrücklich auch der türkische Staatspräsident Erdogan. Wörtlich sagte er: „Es gibt keinen politischen Islam. Der Islam ist der Islam.“ Will man das nicht zur Kenntnis nehmen?

Man wird es müssen, und das heißt: Der Islam ist mit unserem Grundgesetz unvereinbar, er ist eine unseren Werten fundamental feindliche, totalitäre Ideologie, und eine Trennung von friedlichen und radikalen Muslimen ist so wenig möglich wie zwischen Koran und Scharia, zwischen Islam und Muslimen, zwischen Islam und Islamismus, zwischen Islam und politischen Islam. Was folgt daraus als Handlungsoptionen?

Die Muslime, die in diesem Land leben wollen, müssen sich vom Islam lossagen – und damit auch von den Verbänden, Moscheevereinen und allen Muslimen, die der totalitären, also weithin herrschenden Form des Islam folgen. Das ist im Kern das, was neben vielen anderen Politikern auch der Chef der Grünen, Anton Hofreiter, kürzlich verlangte: „Die muslimischen Verbände müssen einen eigenen, modernen, europäischen Islam entwickeln“. Und das heißt: Dass sie wesentliche Teile des Koran für unverbindlich erklären und dem Grundgesetz den Vorrang vor dem Koran einräumen. In anderen Worten: Dass sie ihren Glauben verlassen und Kulturmuslime werden.

Was aber, wenn Verbände und Gläubige dies nicht tun? Immerhin ist die Forderung nach einem Euro-Islam nicht neu. Bassam Tibi hat sie schon vor Jahren gestellt, aber vor rund einem Jahr in CICERO eingeräumt: „Der Euro-Islam ist gescheitert, der Kopftuch-Islam hat gesiegt!“ Und einer der wichtigsten theologischen Führer des Islam, der Großscheich al-Tayyeb der Al-Azhar-Universität in Kairo, betonte unlängst im Gespräch mit dem CDU-Politiker Volker Kauder: „Hören Sie bitte auf, mit mir darüber zu reden, dass der Islam durch die Aufklärung muss. Wir wollen nicht durch die Aufklärung, denn bei der Aufklärung ist das Ergebnis gewesen, dass der Staat über der Religion steht. Doch bei uns muss die Religion über dem Staat stehen …“

Was also tun gegen den Kopftuch-Islam, der keine Aufklärung will? Hier bleiben Hofreiter und diejenigen, die auf einen ‚gemäßigten Islam’ hoffen, die Antwort schuldig. Nähmen sie ihre Worte ernst, müsste sie wohl die gleichen Konsequenzen ziehen, die jeder Demokrat gegenüber totalitären Ideologien zieht: Man verbietet sie, man verbietet ihre Ausübung, man verbietet ihre Finanzierung. Und so wenig, wie man Nazis das Reichsparteitagsgelände für Fackelmärsche überlässt, so wenig man Hakenkreuze oder SS-Runen erlaubt, so wenig sind Zeichen einer anderen totalitären Ideologie zu dulden. Ob das die Schließung von Moscheen umfasst, wäre zu diskutieren, aber zu bejahen, soweit sie auch Ausdruck politischen Machtwillens sind oder der Indoktrination dienen. Laut einer Meldung des Bundesverfassungsschutzes vom Oktober spielen Moscheen für die Radikalisierung von Muslimen in Deutschland eine zentrale Rolle.

Dieses Land bietet Rechtsicherheit, höchste soziale Standards und große Chancen. Dafür kann man im Gegenzug verlangen, dass Zugezogene sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Tun sie das nicht, sollte man sie ebenso bekämpfen wie Nazis oder Stalinisten. Oder, soweit möglich, des Hauses verweisen.

Dass dies schon aufgrund der Zahl der eingewanderten Muslime nicht möglich sei, ist das Argument der Appeaser und Kapitulanten. Aber auch die Alliierten standen nach dem 8. Mai 1945 vor dem Problem, wie man mit Millionen Anhängern einer bösartigen, totalitären Ideologie umgeht. Doch sie wussten Antwort: Drastische Strafen, Umerziehung, soziale Ächtung. Das wäre auch hier der richtige Weg, nur muss man auch den Mut dazu haben.

Den forderte auch Carlo Schmid: Demokratie verlange den „Mut, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“