Der AfD-Kreisvorstand hat inzwischen Strafanzeige wegen der Vorfälle erstattet. Der Brief lautet wie folgt:

Aktenzeichen: unbekannt
Vorfall vom 03.02.2016
Bedrohung des Wirtes der Gaststätte „Zum Franziskaner“ und damit zusammenhängende Verhinderung einer öffentlichen Versammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreisverband der Alternative für Dortmund beabsichtigte am 03.02.2016 in der Gaststätte „Zum Franziskaner“ eine offene Veranstaltung für alle Interessierten abzuhalten. Bereits im Vorfeld erfolgten auf Twitter und anderen „Social Media“ Störaufrufe und Störankündigungen (u.a. durch den als Antifa-Aktivisten bekannten „Korallenherz). Die entsprechenden Links hatten wir Ihnen bereits zugesandt. Tatsächlich wurden die Ankündigungen umgesetzt und der Wirt massiv von Anrufern bedroht, so dass es zu einer erzwungenen Absage der Veranstaltung kam. Einzelheiten können unserer Homepage: www.afd-dortmund.de und der lokalen Presse entnommen werden. Der Gesamtvorfall ist auch aktenkundig. Ein Aktenzeichen liegt uns leider nicht vor. Wir bitten höflich um Bekanntgabe.

Ob der Wirt der Gaststätte „Zum Franziskaner“ letztendlich Strafanzeige oder einen Strafantrag gestellt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wir erlauben uns an dieser Stelle allerdings den Hinweis, dass es sich nach unserem Dafürhalten um ein Offizialdelikt handelt, so dass Sie gehalten sind von Amts wegen zu ermitteln.

Neben dem Wirt der Gaststätte sind auch wir als Partei betroffen. Unsere Versammlung wurde durch die Bedrohung verhindert. Dies stellt sich als Verwirklichung des Tatbestandes des § 21 VersammlG dar.

Dort heißt es:

§ 21

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zugleich wurde mit der Aktion unser grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) behindert. Polizeiliches Einschreiten und intensive Ermittlungen sind wegen der Schwere des Delikts unverzichtbar.

Aus diesem Grunde stellen wir rein vorsorglich Strafanzeige und bitten um Aufnahme der Ermittlungen unter jedem erdenklichen strafrechtlichen Gesichtspunkt.

Mit freundlichen Grüßen