Es war eine ebenso schöne wie ungewöhnliche vorweihnachtliche Geste der Mitmenschlichkeit: Weil eine Brechtener Familie nach einer Gasliefersperre unverschuldet für Tage im Kalten saß und keine andere schnelle Lösungsmöglichkeit in Sicht war, haben die beiden Mitglieder des Dortmunder Kreisverbandes der Alternative für Deutschland (AfD), Dr. Michael Balke und seine Frau Dr. med. Sabine Hartmann, 5000 Euro an die DEW überwiesen und damit die gestoppte Gasversorgung wieder in Gang gesetzt.
In gleich zwei Häusern in Bechten – an der Brechtener Straße 276 und 278 – hatten die Mieter ein Wochenende lang in kalten Wohnungen gesessen. Zwar hatte etwa Mieterin Renate-Maria Sosinska korrekt die Energiekosten an die Vermieterin in Balve gezahlt, die jedoch hatte das Geld für die Gaslieferung an DEW21 nicht abgeführt. Die Folge: DEW21 kappte die Gasversorgung. Renate-Maria Sosinska sieht keine Schuld auf ihrer Seite. Sie habe die Miete samt Nebenkosten immer überwiesen und sie sei auch nicht vorab von der beabsichtigten Gasliefersperre informiert worden.
Der Brechtener Michael Balke, Richter am 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, handelte spontan: „Als Nachbar von gegenüber, der als Richter kein Unrecht tatenlos mit ansehen kann, habe ich am Samstag, den 29.11.2014, mit mehreren betroffenen Mietern auf der Straße bzw. in ihren Wohnungen gesprochen. Gemeinsam mit meiner Ehefrau, Dr. med. Sabine Hartmann, habe ich dann insgesamt drei kleine elektrische Heizgeräte verteilt. Andere Personen aus der Nachbarschaft haben ebenfalls für eine Wärme-Notversorgung bestimmter Teilbereiche der Wohnungen der betroffenen Mieter der Häuser auf der Brechtener Straße gesorgt.“
Danach bedienten die Balkes die gesamte Klaviatur des Einsatzes für die Nachbaren: Es folgten Telefonate mit DEW21, der Oberbürgermeister wurde in Kenntnis gesetzt und auch die Evinger Polizeiwache um Soforthilfe gebeten -zunächst telefonisch, dann persönlich auf der Wache mit insgesamt sieben betroffenen Mietern. Die Polizei sah sich allerdings nur in der Lage, durch Telefonate mit der DEW auf Besserung der Situation hinzuwirken. Das blieb allerdings ohne Erfolg. Warm wurde es erst wieder, nachdem sich die Balkes mit DEW21 verständigen und 5000 Euro für die offenen Gasrechnungen auf das DEW-Kontoüberwiesen hatten.
Michael Balke: „Nach aktueller Rechtsprechung muss den Mietern mindestens 14 Tage vor einer eventuellen Versorgungs-Kappung dieser Tatbestand mitgeteilt werden, damit die Mieter sich entsprechend einrichten können bzw. aus eigner Finanzkraft heraus diese drohende Belastung abwenden können. Wenn die Vermieterin die von den Mietern über die Warmmiete kassierten Beträge für Versorgungsleistungen der DEW nicht an die DEW weitergeleitet hat, dann hätten – wegen dieser Zahlungsrückstände der Vermieterin – die laufenden Mieten durch einen von der DEW erwirkbaren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des zuständigen Gerichts auf ein DEW-Konto umgeleitet werden können. Dies kann auch in der Zukunft immer wieder für weitere aufgelaufene Zahlungsrückstände der Vermieterin geschehen“.
Hinterlasse einen Kommentar