Es kommt selten vor, daß sich die Genossen der Ruhr-Prawda bei ihrem Klassenfeind melden. Kürzlich aber schickte uns die Agit-Prop-Zeitung aus dem Hause Lensing die folgende Email, deren Beantwortung uns viel Freude bereitete:

Sehr geehrter Herr Urbanek,

das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 einen Beschluss zum dritten Geschlecht gefasst, in dem es den Gesetzgeber aufforderte, bis Ende 2018 das Personenstandsrecht zu ändern. Hiermit soll Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht dauerhaft zugehörig fühlen, die Möglichkeit einer passenden Eintragung im Geburtenregister gegeben werden. Inzwischen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein soll. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist der Eintrag „divers“ dann vorgesehen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Wie wird Ihre Partei, die AfD, in Dortmund auf diese Änderung reagieren?

 

Antwort: Da die AfD weder ein eigenes Standesamt, noch ein innerparteiliches Geburtenregister unterhält, sehen wir bezüglich der Novellierung des Personenstandsrechts für uns keinen Handlungsbedarf. Allenfalls möchten wir unserem Bedauern Ausdruck verleihen, daß neben den Merkmalen „männlich“, „weiblich“ und „divers“ keine Option „alternativ“ vorgesehen ist. Hier sehen wir noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.

 

Wie werden Sie künftig bei Stellenausschreibungen verfahren? Wird dort vielleicht statt – wie bisher -m/w künftig m/w/d stehen?

 

Antwort: In unseren Stellenausschreibungen formulieren wir fachliche Anforderungen, unabhängig vom Chromosomensatz der Bewerber. Eine positive oder negative Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsmerkmalen lehnen wir entschieden ab.

 

Wie wird die Kommunikation innerhalb Ihrer Partei – Briefe, Mails, Anrede bei Sitzungen, offiziellen Anlässen etc. – sein?

 

Antwort: Wie immer freundlich und sachlich – den bewährten konservativen Gepflogenheiten folgend.

 

Was wird aus dem bisher üblichen „Sehr geehrte Damen und Herren“?

 

Antwort: Die sehr geehrten Damen und Herren werden uns weiterhin und in ebendieser Reihenfolge als höfliche Anrede dienlich sein.

 

Wie wird ein Angehöriger des dritten Geschlechts künftig auf Namensschildern, in Organigrammen oder allgemein in der Kommunikation bezeichnet – Herr oder Frau XY geht ja nicht….?

 

Antwort: So, wie sie oder er oder es bezeichnet werden will. Selbst wenn sich ein Mitarbeiter als Goldhamster, Napoleon Bonaparte oder den dritten Band von Meyers Konversationslexikon begreift, werden wir einfühlsam darauf eingehen.

 

Wenn Sie mir bis Montag, 29.10., antworten könnten, würde mir das sehr helfen.

 

Antwort: Wir helfen gern. Bitte gestatten Sie, lieber Herr Breulmann, uns nun auch eine Frage: Sehen Sie – mal abgesehen von einer dringlichen Auflösung der allgemeinen geschlechtlichen Verwirrung – sonst keine Probleme in dieser Stadt und diesem Land?

 

Daraufhin erhielten wir eine zweite Mail:

 

Hallo Herr Urbanek,  

danke für Ihre Antwort. Zu Ihrer Frage am Schluss: Doch, die sehe ich, das können Sie in der morgigen Ausgabe der Ruhr Nachrichten auf der 2. Lokalseite nachlesen.