Im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern, solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ bestünde. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter geführt, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt. „Aus Politischer Korrektheit werden hier Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund der Täter verschwiegen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Heiner Garbe. Er fordert angesichts jungkrimineller Ausländer: „Nicht immer sind die Resozialisierungsmaßnahmen der Behörden erfolgreich, dann muss die Ausländerbehörde die Abschiebung der Jungkriminellen ab dem 18. Lebensjahr konsequent durchführen.“.

Mehr Informationen zum „Haus des Jugendrechts“ finden Sie unter:

http://www.sta-dortmund.nrw.de/kontakt/Haus_des_Jugendrechts/index.php

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