Heute schildern wir zwei Vorgänge, die weiter den Frust der Polizei befördern dürften. Da sind zum einen Pläne des NRW-Innenministeriums, eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten durchzusetzen – Vorstufe einer Entwicklung, die ausgerechnet Polizisten zu mutmaßlichen Tätern stilisiert. Zum anderen ist da die Geschichte eines unter Bewährung einer mehrmonatigen Haftstrafe stehenden, vielfach geschnappten Diebespaares, das zwar jetzt in Dortmund wieder einmal festgenommen wurde, das von unserer „Schlabber-Justiz“ aber zum Entsetzen der Polizei umgehend wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, die Bewährung wurde nicht widerrufen.

Für Empörung bei der Polizei sorgten die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung, eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten durchzusetzen. Die Beamten würden damit unter Generalverdacht gesetzt, anstatt sie zu stärken, sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Plickert, der WAZ. Angesichts der Debatte um die Massenbelästigungen in Köln und die innere Sicherheit in Deutschland sei eine Debatte zu dem Thema völlig unverständlich.

Und hier der skandalöse Vorgang um das Diebespaar, das schlaglichtartig das Spannungsfeld zwischen Polizei und Justiz beleuchtet: Festgenommene Vielfach-Straftäter werden häufig sehr schnell von der Justiz wieder freigelassen – die Straftaten gehen weiter und die Polizei darf sie dann wieder einfangen.

Kapitel I: Diese Dortmunder Kriminalstory beginnt am letzten Sonntag (7.2.). Zivile Beamte beobachteten gegen 15.45 Uhr ein einschlägig bekanntes Pärchen auf der Hohen Straße. Sie schauten verdächtig in verschiedene abgestellte Fahrzeuge hinein. Beute war dort wohl nicht zu finden, also ging es in die Beurhausstraße und dort in das Krankenhaus. Sie verschwanden auf einer Station, um kurz darauf mit einer fremden Handtasche wiederzukommen. Im Aufzug griffen die Beamten zu und nahmen die beiden fest. Bei der Durchsuchung kam eine weitere Geldbörse ans Licht, die vermutlich ebenfalls aus einem Diebstahl stammte. Der 34-Jährige (wohnhaft in Gelsenkirchen) und seine 23-jährige Begleiterin (wohnhaft in Unna) haben sich durch zig gleichgelagerte Delikte bei der Polizei einen Namen „erarbeitet“. Die Beamten brachten beide in das Polizeigewahrsam.

Kapitel II: Am nächsten Tag (8.2.) musste das Pärchen nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen gegen 10 Uhr wieder entlassen werden. Diesmal ging es jedoch nicht in ein Krankenhaus, sondern in einen Supermarkt. Dort machten sie jedoch die Rechnung ohne den dortigen Detektiv. Der alarmierte gegen 12.30 Uhr die Polizei, nachdem das Duo wiederum ihren Gewohnheiten nachgegangen war. Sie hatten Zigaretten gestohlen.

Kapitel III: Der Höhepunkt. Nachdem der Detektiv die Polizei alarmiert hatte, brachte er die beiden zur Sachverhaltsaufnahme in sein Büro. Als hätte man in den letzten Tagen nicht schon genug gestohlen, versuchte die 23-Jährige dort das Handy aus der Jacke einer Angestellten zu entwenden. Unterbunden wurde dies abermals vom aufmerksamen Ladendetektiv.

Kapitel IV: Die Beamten brachten die beiden jetzt also wieder in das Polizeigewahrsam. Erneut konnte sich die Polizei mit dem Wunsch der Untersuchungshaft nicht durchsetzen. Auch die Bewährung (beide verbüßen derzeit eine mehrmonatige Haftstrafe auf Bewährung) wurde nicht widerrufen. Beide wurden im Laufe des Tages entlassen. Kapitel V folgt….