Der OB-Kandidat der AfD, Heiner Garbe, wurde vom „Kandidaten-Zoom“ für die Mitarbeiter der Stadt Dortmund durch den Personalrat der Stadt Dortmund wieder ausgeladen.
Dagegen setzt sich unser Kandidat Heiner Garbe mit einer Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten in Arnsberg zur Wehr.
Den Text der Rechtsaufsichtsbeschwerde findet im Anschluß.
„Betreff: EILT! EILT!
Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Personalrat der Stadt Dortmund
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident!
Einmal mehr muss ich Sie als Kandidat der AfD Dortmund für das Amt des Oberbürgermeisters über einen Vorgang in Kenntnis setzen, der Ihre Rechtsaufsicht über die Stadt Dortmund berührt.
Am kommenden Montag, den 8.9.2025, veranstaltet der Personalrat der Stadt Dortmund einen
„Kandidaten-Zoom“ für die rund 11.000 Beschäftigten der Stadt Dortmund. Ausdrücklich ausgeladen wurde ich als Oberbürgermeisterkandidat der AfD. Allen etablierten Parteien und ihren Kandidaten wird eine Präsentation ihres Programms vor der Belegschaft der Stadt Dortmund zugestanden.
Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Der Personalrat ist Organ der Stadt Dortmund und folglich an das Rechtsstaatsprinzip gebunden.
Nach§ 2 Abs. 1 LPersonalvertretungsgesetz wird diese Rechtsbindung (,,im Rahmen der Gesetze“) ausdrücklich normiert. Nach Abs. 2 trifft den Personalrat zudem eine besondere Pflicht zur Wahrung des dienstlichen Friedens. § 3 Abs. 1 LPersonalvertretungsgesetz untersagt der Personalvertretung jede Form der parteipolitischen Betätigung.
Die Ausladung des AfD-Vertreters vom 1. September stellt eine ausdrückliche Verletzung des Landespersonalvertretungsgesetzes dar. Die Personalvertretung in Dortmund verletzt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im parteipolitischen Wettbewerb (Art. 21 i.V.m. 3, 38 GG). Zudem werden Einrichtungen der Dienststelle genutzt, hier der Zoom-Account, um einseitig parteipolitisch unter Missbrauch der persönlichen Daten aller Dortmunder Beschäftigten, tätig zu sein.
Da die Ausladung der AfD durch den Personalrat der Stadt Dortmund bereits medial diskutiert wird, scheint auch der dienstliche Frieden durch die Veranstaltung am 8.9.2025 beeinträchtigt zu sein.
Ich bitte Sie daher im Rahmen Ihrer Rechtsaufsicht tätig zu werden und den Eingang meines Schreibens zu bestätigen.
Dieses Schreiben geht zugleich auch an Oberbürgermeister Thomas Westphal als Chef der Stadtverwaltung. Er wird hiermit gleichermaßen aufgefordert, umgehend in dieser Angelegenheit in einer Form tätig zu werden, die die demokratischen Rechte der AfD im politischen Wettbewerb wahrt bzw. wiederherstellt. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass der Personalratsvorsitzende Herr Schefers – von der Tageszeitung Ruhr Nachrichten nach seiner Handlungsbegründung gefragt – direkt auf den „Brandmauer-Beschluss“ des Rates Bezug nahm. Damit wird auch hier ganz klar deutlich,
dass der „Brandmauer-Beschluss“ als Grundlage dafür dient, die AfD politisch zu bekämpfen. Es muss daher hier dringend gehandelt werden, um die AfD und mich als Oberbürgermeisterkandidaten nicht weiter zu benachteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Garbe“
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