Willfährig lässt sich der Verfassungsschutz (VS) von der Regierung zur Bekämpfung der demokratischen Oppositionspartei missbrauchen, indem er die AfD als „gesichert rechtsextrem“ öffentlich markiert, die offenbar eher schwachen Argumente aber vor der Öffentlichkeit geheim hält.
Besonders professionell ist der Verfassungsschutz bei dieser besonderen Dienstbarkeit für das Innenministerium dabei nicht vorgegangen – im Gegenteil. Nicht nur, dass die Inhalte des VS-Papiers nicht an die allgemeine Öffentlichkeit gegeben wurden, vielmehr trug man das Schmäh-Papier offenbar gezielt nur an den „Spiegel“ heran, der offenbar das Vorgehen gegen die AfD publizistisch flankieren sollte. Die gesamte Öffentlichkeit sollte sich offenbar kein eigenes Bild von den Vorwürfen machen können. Dieses undemokratische und bewusst intransparente Vorgehen führte inzwischen zu erheblichen Protesten auch in Juristenkreisen, darunter auch bei namhaften Verfassungsrechtlern.
Gute Argumente und eine Top-Kanzlei machten es möglich: Heute ruderte der Verfassungsschutz zurück und setzte die Neubewertung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ aus. Auslöser war ein 48-seitiges Abmahnschreiben, das die Spitze der AfD-Bundespartei über die Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte“ an das Bundesamt für Verfassungsschutz adressiert hatte. Das Schreiben liegt dem Dortmunder AfD-Fraktionsvorsitzenden Heiner Garbe (Foto) vor und rügt eine Masse mehrdeutiger Äußerungen des VS mit sanktionsrechtlich irrelevanten Auslegungsvarianten.
Das ebenso unprofessionelle wie schäbige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD mit seinen diskreditierenden Anwürfen sorgte tagelang zunächst für einen Sturm der Empörung unter den sogenannten Journalisten vor allem im öffentlich-rechtlichen Sektor, aber auch bei den Privatsendern. Niemand kennt zwar die Vorwürfe, aber dennoch sollte die AfD größtmöglich beschädigt werden.
Desinformation wirkt eben, und das spürte heute auch die AfD-Ratsfraktion in Dortmund. Für die morgige Sitzung des Personalausschusses hat die Fraktion der Grünen eine „Dringlichkeitsentscheidung“ als Antrag gestellt. Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ soll die Verwaltung nun „eine rechtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit einer AfD-Mitgliedschaft mit den beamtenrechtlichen Treuepflichten und dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erarbeiten und diese dem Ausschuss und dem Rat vorlegen“. „Raus also mit den treulosen Beamten und Angestellten“!, ist offenbar die Devise der Partei, die als einer der größten Schädlinge für unsere Heimat gelten darf und entsprechend von den Wählern bei der Bundestagswahl abgestraft wurde. Kommunal gebärdet sich die verzwergte Partei aber weiterhin so dreist, als wäre nichts gewesen. Gerafft hatten die Grüninnen und Grünen allerdings nicht, dass der Verfassungsschutz inzwischen die Neubewertung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ ausgesetzt hatte und fortan auch nicht mehr von „gesichert rechtsextrem“ reden wird.
Der Grünen-Antrag enthält entsprechend massive Falschbehauptungen. Die AfD wird daher im Personalausschuss beantragen, sich nicht mit dem Dringlichkeitsantrag zu befassen bzw. den Antrag abzulehnen, falls der Antrag auf die Tagesordnung kommen sollte. Eine irgendwie geartete Dringlichkeit liegt hier im übrigen nicht vor. Die AfD-Fraktion verurteilt das Vorgehen gegen unbescholtene Bürger und Verwaltungsmitarbeiter auf das schärfste.
Heiner Garbe (AfD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Dortmund)
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