„Gefährliche und verrufene Orte“: Nordstadt, nördliche Innenstadt und Brückstraße
Von No-Go-Areas sprechen Innenministerium und Polizei vor Ort nur ungern - heißt das doch, dass die Polizei hier nur noch wenig im Griff hat und dem Rechtsstaat dort nur noch eingeschränkt zu Geltung verholfen werden kann. Und so spricht man im Behörden-Jargon lieber von „gefährlichen und verrufenen Orten“. Allerdings: Die genauen Orte, auf die dieser [...]